Datenschutzkonzept

Beschluß des Kreisparteitages am 15.01.2011

Der SPD-Landesverband entwickelt ein umfassendes und durchgängiges Datenschutzkonzept für das Land Mecklenburg-Vorpommern und tritt dafür offensiv ein.

Dieser Beschluß war bereits Beschlußlage im ehemaligen Kreisverband Bad Doberan. Darum wurde er vom SPD-Ortsverein Rerik Salzhaff Kröpelin auch auf dem Fusionsparteitag der SPD-Kreisverbände Bad Doberan und Güstrow zur Abstimmung gestellt, damit er zum Teil der Beschlußlage des neuen Kreisverbandes wird.

Antragsteller: SPD-Ortsverein Rerik Salzhaff Kröpelin.

aus der Begründung der Antragsteller zum Kreisparteitag am 14.03.2009:

Bislang ist der letzte inhaltliche Beschluß des SPD-Kreisparteitages vom 08.12.2007 vom SPD-Landesverband und der SPD-Landesgruppe im Bundestag weitestgehend ignoriert worden. Nimmt man das hin oder bleibt man am Thema?

Im SPD-Grundsatzprogramm (Hamburger Programm) steht: “Wir gewährleisten das Recht der informationellen Selbstbestimmung und setzen uns für einen effektiven Datenschutz ein.” Wie genau tun oder versuchen wir das?

Der Datenschutz ist nicht direkt im Grundgesetz verankert, noch erwähnt. Und im Lande? Im SPD-Regierungsproramm 2006-2011 “Zukunft aus eigener Kraft” kommen die Worte “Datenschutz” oder “Bürgerrechte” nicht vor. Dafür ist er immerhin in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern Artikel 6 (Datenschutz, Informationsrechte)1 verankert:

(1) Jeder hat das Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Dieses Recht findet seine Grenzen in den Rechten Dritter und in den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit.
(2) Jeder hat das Recht auf Auskunft über ihn betreffende Daten, soweit nicht Bundesrecht, rechtlich geschützte Interessen Dritter oder überwiegende Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen.
(3) Jeder hat das Recht auf Zugang zu Informationen über die Umwelt, die bei der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind.
(4) Das Nähere regelt das Gesetz.

Gemeint dürfte sein das “Gesetz zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V)2 vom 28. März 2002″, letzte Änderung vom 25. Oktober 2005.

Darin sind etliche der seit der letzten Änderung öffentlich diskutierten Streitpunkte nicht erwähnt. Es sollte darum fortgeschrieben werden und vor allem sollte die SPD öffentlich stärker Position zum Thema beziehen. In den Jahren, in denen Bundesinnenminister Schäuble im Wochentakt neue Einschnitte in die Bürgerrechte und in den Datenschutz ins Gespräch brachte, konnte zwar die SPD im langen Gesetzgebungswege die größten Irrungen vermeiden, die Lorbeeren in der Öffentlichkeit strichen dafür jedoch Grüne, FPD und Die Linke ein, die sich allesamt mit diesem Thema profilieren konnten. Das muß anders werden. Die SPD muß die Partei der Bürgerrechte und des Datenschutzes sein, auch in Mecklenburg-Vorpommern.