Vorratsdatenspeicherung

Beschluß des Kreisparteitages am 15.01.2011

Der SPD-Kreisverband fordert die oben genannten Parteigremien auf, die Landespartei über Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die zu Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht führen, umgehend und umfassend zu unterrichten, um einen innerparteilichen Diskussionsprozess vor Abstimmung im Bundestag zu ermöglichen.

Man merkt, dieses Beschluß ist ein Rudiment und war bereits Beschlußlage im ehemaligen Kreisverband Bad Doberan. Darum wurde er vom SPD-Ortsverein Rerik Salzhaff Kröpelin auch auf dem Fusionsparteitag der SPD-Kreisverbände Bad Doberan und Güstrow zur Abstimmung gestellt, damit er zum Teil der Beschlußlage des neuen Kreisverbandes wird.

Allerdings hieß der alte Beschluß noch:

Der SPD-Kreisverband Bad Doberan fordert den SPD-Landesvorstand sowie die Landesgruppe der Bundestagsabgeordneten auf, sich in der Bundestagfraktion und im Präsidium dafür einzusetzen, dass das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Vorratsdatenspeicherung) nach einer Geltungszeit von einem Jahr hinsichtlich seiner Eignung und Erforderlichkeit im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit evaluiert und im Falle mangelnder Eignung aufgrund der hohen Beeinträchtigung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger aufgehoben wird.

Der SPD-Kreisverband fordert die oben genannten Parteigremien auf, die Landespartei über Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die zu Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht führen, umgehend und umfassend zu unterrichten, um einen innerparteilichen Diskussionsprozess vor Abstimmung im Bundestag zu ermöglichen.

Die Antragskommission schlug dem Kreisparteitag “Nichtbefassung” vor, weil “Aktuell erledigt”. Als Kompromiß schlug der Antragsteller vor, den ersten Absatz zurück zu ziehen. Der zweite Absatz wurde angenommen.

Antragsteller: SPD-Ortsverein Rerik Salzhaff Kröpelin.

aus der Begründung der Antragskommission zum außerordentlichen Kreisparteitag am 08.12.2007:

Eine Rücknahme des Gesetzes erscheint angesichts soeben erfolgter Beschlussfassung praxisfern. Wegen der hohen Eingriffsintensität muss aber die Eignung derartiger Gesetze genau beobachtet werden, zumal zu erwarten ist, dass die Wirksamkeit deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Dann ist verfassungsrechtlich davon auszugehen, dass das Gesetz verfassungswidrig werden kann und zur Vermeidung von Grundrechtsverletzungen aufzuheben ist.

Sinnvoller ist es gegenüber der nachträglichen Überprüfung, die Partei im Vorfeld über grundrechtssensible Themen aufzuklären und eine innerparteiliche Debatte zu ermöglichen.